LSG Bayern - Urteil vom 06.12.2017
L 12 KA 7/17
Normen:
SGB V § 95 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 49 KA 469/16

Entziehung einer vertragsärztlichen ZulassungZeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich für die Beurteilung von Entziehungsvoraussetzungen

LSG Bayern, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen L 12 KA 7/17

DRsp Nr. 2018/18443

Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich für die Beurteilung von Entziehungsvoraussetzungen

Für die rechtliche und tatsächliche Beurteilung von Entziehungsentscheidungen ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.12.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1).

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand