Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch Anfechtungserklärung der Beklagten beendet ist.
Der am 01.03.1985 geborene, ledige Kläger absolvierte in der Zeit vom 01.08.2001 bis zum 20.07.2004 eine Berufsausbildung als Vermessungstechniker bei der Beklagten. Er schloss die Ausbildung mit der Prüfungsnote gut ab.
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