Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14. Oktober 2010 (
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für die mit Schriftsatz vom 14. Juni 2010 angekündigten Anträge zu 1) bis 3) mit Wirkung vom 16. Juni 2010 bewilligt, hinsichtlich des Antrags zu 2) jedoch nur im Umfang von noch 1.175,94 Euro.
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