I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15. März 2018 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgelt für Überstunden.
Der Kläger war aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 11. April 2011 in der Zeit vom 11. April 2011 bis zum 31. Juli 2017 bei der Beklagten als Lkw-Kraftfahrer zu einem monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von zuletzt 1.584,76 € beschäftigt.
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