BAG - Beschluss vom 18.01.2012
7 ABR 73/10
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6;
Fundstellen:
BAGE 140, 277
DB 2012, 1755
EzA-SD 2012, 12
NZA 2012, 813
ZIP 2012, 1578
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 17.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 TaBV 26/10
ArbG Paderborn - 4 BV 2/10 - 26.1.2010,

Erforderlichkeit der Schulung für Betriebsratsmitglieder

BAG, Beschluss vom 18.01.2012 - Aktenzeichen 7 ABR 73/10

DRsp Nr. 2012/10947

Erforderlichkeit der Schulung für Betriebsratsmitglieder

Es kann im Einzelfall erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren. Orientierungssätze: 1. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht näher darlegen muss. 2. Der Betriebsrat als Gremium muss sich aber über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Er kann es daher im Einzelfall für erforderlich halten, dass sich einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechenden Schulungsveranstaltungen über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts informieren.