OVG Bremen - Beschluss vom 29.06.2022
6 LP 441/21
Normen:
BremPersVG § 39 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
ZBR 2022, 395
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 08.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 1815/20

Erforderlichkeit eines weiterbildenden Universitätsstudiums als Schulungsveranstaltung und Bildungsveranstaltung für Personalratsmitglieder; Entsendung eines Personalratsmitglieds zum Zertifikatsstudium Partizipative Personalentwicklung und Organisationsentwicklung

OVG Bremen, Beschluss vom 29.06.2022 - Aktenzeichen 6 LP 441/21

DRsp Nr. 2022/10932

Erforderlichkeit eines weiterbildenden Universitätsstudiums als Schulungsveranstaltung und Bildungsveranstaltung für Personalratsmitglieder; Entsendung eines Personalratsmitglieds zum Zertifikatsstudium "Partizipative Personalentwicklung und Organisationsentwicklung"

1. Grundkenntnisse über Personalplanung, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, betriebliche Veränderungsprozesse und Führung können für die Personalratsarbeit erforderlich sein.2. Ein (weiterbildendes) wissenschaftliches Hochschulstudium ist für Personalratsmitglieder in aller Regel keine erforderliche (Spezial-)Schulung.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 08.10.2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss wie folgt abgeändert wird:

Es wird festgestellt, dass der Zertifikatsstudiengang "Partizipative Personal- und Organisationsentwicklung" der Universität Bremen für Mitglieder des Beteiligten keine erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltung i. S. d. § 39 Abs. 5 Satz 1 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes ist.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BremPersVG § 39 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I. Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Erforderlichkeit eines weiterbildenden Universitätsstudiums als Schulungs- und Bildungsveranstaltung für Personalratsmitglieder.

1. 2.