LAG Hamm - Urteil vom 22.11.2006
18 Sa 640/06
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 2 Ca 1042/05 - 17.03.2006,

Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs nur bei Arbeitsfähigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 18 Sa 640/06

DRsp Nr. 2007/896

Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs nur bei Arbeitsfähigkeit

1. Der Abgeltungsanspruch ist nur erfüllbar, wenn auch der Urlaubsanspruch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis noch hätte erfüllt werden können; erforderlich ist daher, dass der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer des Urlaubsanspruchs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können. 2. Für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig; dabei ist zu berücksichtigen, dass im Arbeitsverhältnis die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers der Normalfall und das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit die Ausnahme ist.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers.

Der am 10. Juni 1975 geborene Kläger war in der Zeit vom 1. Dezember 2004 bis zum 30. April 2005 als Facharbeiter für Betriebsinstallation zu einem Bruttostundenlohn von 12,00 EUR im Rahmen einer 40 Stundenwoche bei der Beklagten beschäftigt.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag vom 01.12.2004 in dem u.a. folgendes geregelt war:

"§ 1

Urlaub

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