1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach und hierbei die Frage, ob die Klägerin die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
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