Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 29. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird endgültig auf 1.850,22 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung durch die Beklagte für die Jahre 2009 bis 2012 in Höhe von insgesamt 1.850,22 €.
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