ArbG Koblenz, vom 27.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4107/03
Erklärungspflicht der Partei bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse - ausreichende Erklärung im Beschwerverfahren
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 3 Ta 272/07
DRsp Nr. 2008/9816
Erklärungspflicht der Partei bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse - ausreichende Erklärung im Beschwerverfahren
An die Erfüllung der Erklärungspflicht im Rahmen des § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden; die (arme) Partei kann die erforderliche Erklärung auch noch im Beschwerdeverfahren abgeben oder eine bereits abgegebene Erklärung ergänzen und belegen.
Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 11.11.2003 - 1 Ca 4107/03 - (Bl. 4 d. PKH-Beiheftes) hatte das Arbeitsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 ZPO bewilligt.
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