Die Parteien streiten im Verfahren der einstweiligen Verfügung über ein Anspruch des Verfügungsklägers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses.
Der 1950 geborene, geschiedene Verfügungskläger ist seit 01.07.2002 bei der Verfügungsbeklagten, die Konzeption, Erstellung und Vertrieb von Software für die Finanzdienstleistungsbranche, überwiegend Lebensversicherungen, betreibt, als Mitarbeiter im Bereich beschäftigt.
Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein zwischen den Parteien am 12.06.2002 geschlossener schriftlicher Anstellungsvertrag (Bl. 8 bis 10 d. A.), nachdem u. a. eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart war. Der Verfügungskläger erzielte dabei zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von EUR 3.100,00.
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