Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 08.04.2021 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte und Berufungskläger. Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Anspruchsüberleitung.
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