BAG - Urteil vom 12.06.2019
7 AZR 317/17
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 2a; TzBfG § 17; BetrVG § 112a Abs. 2; HGB § 264 Abs. 3;
Fundstellen:
AP TzBfG § 14 Nr. 180
ArbRB 2019, 360
AuR 2019, 528
BAGE 167, 93
BB 2019, 2675
EzA TzBfG § 14 Neugründung Nr. 1
EzA-SD 2019, 3
MDR 2020, 229
NJW 2020, 96
NZA 2019, 1568
ZIP 2019, 2229
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 11.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 159/16
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 07.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7207/15

Erleichterte Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in neugegründeter KonzerngesellschaftAbgrenzung zwischen Wahrnehmung bisheriger Aufgaben und rechtlicher Umstrukturierung bei Neugründung einer Konzerngesellschaft

BAG, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 7 AZR 317/17

DRsp Nr. 2019/15515

Erleichterte Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in neugegründeter Konzerngesellschaft Abgrenzung zwischen Wahrnehmung bisheriger Aufgaben und rechtlicher Umstrukturierung bei Neugründung einer Konzerngesellschaft

Wird innerhalb eines Konzerns eine Tochtergesellschaft ohne Änderung der rechtlichen Struktur schon bestehender Unternehmen neu gegründet, um bislang im Konzern nicht wahrgenommene wirtschaftliche Aktivitäten zu verfolgen, kann die neu gegründete Tochtergesellschaft von der erleichterten Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG Gebrauch machen. Die Tochtergesellschaft ist keine nach § 14 Abs. 2a Satz 2 TzBfG von der erleichterten Befristungsmöglichkeit ausgenommene Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Orientierungssätze: