Der am 06.05.1952 geborene Kläger, der seit 01.11.1977 bei der Beklagten als Arbeitsvermittler beschäftigt ist, begehrt von der Beklagten den Abschluss eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der C... (TV-BA) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung sowie die für die Beklagte jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung, unter anderem auch der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV-Atz).
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