I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Beschlusses der Einigungsstelle "Personalabbau/Versetzung und Änderung der Betriebsorganisation" vom 17.02.2003.
Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Betriebsrat des gemeinsamen Betriebes der Antragsgegnerinnen, in dem insgesamt mehr als 800 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Der Antragsteller wurde in der Betriebsausschusssitzung vom 09.08.2001 (Kopie des Protokolls Bl. 67 bis 69 d.A.) von der Auflösung des zentralen Anzeigenverkaufs informiert. Ferner über ein Sparprogramm bei der Antragsgegnerin zu 2), das auch 5 % der Personalkosten umfassen soll, beispielsweise durch die Streichung der Stellen ausgeschiedener Mitarbeiter oder Einsparungen bei künftigen Tariflohnerhöhungen.
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