LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.11.2009
6 Sa 1121/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;
Fundstellen:
AuA 2010, 116
AuR 2010, 78
DB 2009, 2724
LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8

Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zu beabsichtigter Kündigung; unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 1121/09

DRsp Nr. 2009/25476

Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zu beabsichtigter Kündigung; unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

Für eine Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung reicht es nicht aus, dass die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer zu den ihr bekannt gewordenen Verdachtsmomenten befragt; sie muss dabei vielmehr deutlich machen, dass sie deshalb einen entsprechenden Verdacht gegen den Arbeitnehmer hegt und darauf gegebenenfalls eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, um dem Arbeitnehmer die Bedeutung der von ihm erwarteten Stellungnahme deutlich zu machen.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Berlin vom 24. April 2009 - 28 Ca 3702/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;

Tatbestand:

Der am ..... 1957 geborene Kläger trat am 01. Januar 1988 in die Dienste der Beklagten. Er bezog zuletzt als Filialleiter ein Monatsgehalt von 3.706 € brutto.