Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für ArbeitsuchendeVoraussetzungen für ein sozialwidriges Verhalten
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018 - Aktenzeichen L 13 AS 111/17
DRsp Nr. 2019/2668
Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für ArbeitsuchendeVoraussetzungen für ein sozialwidriges Verhalten
1. § 34SGB II bietet keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Feststellungsbescheides zum Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne eine Entscheidung über die Höhe des Ersatzanspruchs des Grundsicherungsträgers.2. Sozialwidriges Verhalten im Sinne von § 34SGB II liegt vor, wenn der Betreffende in zu missbilligender Weise sich selbst in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch zu nehmen – hier im Falle des Verbrauchs einer Erbschaft innerhalb eines im Vergleich zu Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sehr kurzen Zeitraums.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.