Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.06.2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 5.374,69 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 5.374,69 Euro.
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