LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.09.2018
L 16 R 576/17
Normen:
SGG § 85 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 21.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 4458/15

Erstattung einer großen Witwenrente

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.09.2018 - Aktenzeichen L 16 R 576/17

DRsp Nr. 2018/16638

Erstattung einer großen Witwenrente

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2017 aufgehoben. Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 18. August 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im gesamten Verfahren zu erstatten.

Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 85 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen eine Erstattungsforderung der Beklagten.

Die 1945 geborene Klägerin ist Witwe des 1939 geborenen und am 2011 an den Folgen eines Arbeitsunfalls (Wegeunfall mit dem Motorrad mit anschließender Querschnittslähmung) verstorbenen Versicherten W G. Die Ehe bestand seit 1974.