Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Der Beklagte ist Maschinenbau-Ingenieur und war in der Zeit vom 15. März 1999 bis zum 30. November 1999 beim Kläger beschäftigt. Er wurde im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei verschiedenen Entleihern eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Grund einer Arbeitgeberkündigung. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage nahm der Beklagte zurück. Zwischen den Parteien ist streitig geblieben, ob die Kündigung auf betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen beruhte.
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