LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.05.2022
L 15 SO 294/18
Normen:
Eingliederungshilfe-VO § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 19.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 212 SO 938/13

Erstattung von Kosten für den Erwerb eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIAnspruchsbegründende Voraussetzungen einer EingliederungsleistungAlternativen zur Nutzung eines (eigenen) Kfz (vorliegend bejaht)

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2022 - Aktenzeichen L 15 SO 294/18

DRsp Nr. 2022/15040

Erstattung von Kosten für den Erwerb eines Kfz als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anspruchsbegründende Voraussetzungen einer Eingliederungsleistung Alternativen zur Nutzung eines (eigenen) Kfz (vorliegend bejaht)

Ein Wasting-Syndrom und die damit verbundene Angst, öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden, begründet allein kein Angewiesensein im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 2 Eingliederungshilfe-VO.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Eingliederungshilfe-VO § 8 Abs. 1 S. 2; SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung von Kosten in Höhe von 4900,- Euro für den Erwerb eines von ihm genutzten Kraftfahrzeugs als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).