LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2018
L 11 KR 804/17
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 07.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 3906/15

Erstattung von Kosten für eine pränatale Array CGH Analyse bei ZwillingsschwangerschaftMutterschafts-RichtlinienKein Anspruch auf jede mögliche oder medizinisch sinnvolle Leistung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2018 - Aktenzeichen L 11 KR 804/17

DRsp Nr. 2018/18038

Erstattung von Kosten für eine pränatale Array CGH Analyse bei Zwillingsschwangerschaft Mutterschafts-Richtlinien Kein Anspruch auf jede mögliche oder medizinisch sinnvolle Leistung

1. Eine Array CGH Analyse ist in den Mutterschafts-Richtlinien nicht vorgesehen, auch nicht für Risikoschwangerschaften; damit gehört dies nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.2. Die gesetzliche Krankenversicherung muss nicht jede mögliche oder medizinisch sinnvolle Leistung bieten; der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf auch von finanzwirtschaftlichen Erwägungen mitbestimmt sein.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 07.02.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für eine pränatale Array CGH (comparative genomic hybridization) Analyse iHv 1.671,41 EUR.