Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Mai 2016 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.865,59 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt 1/10, die Beklagte 9/10 der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|