LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 08.12.2016
L 5 KR 11/15
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 10.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 1240/11

Erstattung von KrankenhausbehandlungskostenVerwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und GlaubenVerwirkungsverhalten und Vertrauensverhalten

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2016 - Aktenzeichen L 5 KR 11/15

DRsp Nr. 2018/6342

Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten Verwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben Verwirkungsverhalten und Vertrauensverhalten

1. Die Verwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt. 2. Sie setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts dem Verpflichteten gegenüber nach Treu und Glauben als illoyal erscheinen lassen.