Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 6. April 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Im Streit steht die Erstattung von Parkkosten, die dem Kläger während der Durchführung einer Heilbehandlung entstanden sind.
Der 1964 geborene Kläger war als Kraftfahrer beschäftigt. Am 13. Januar 2012 verunfallte er bei Ausübung seiner Tätigkeit mit dem von ihm gesteuerten LKW, wobei er schwere Verletzungen am linken Arm - insbesondere eine traumatische Unterarmamputation - erlitt (Durchgangsarztbericht Dr. D. vom 16. Januar 2012).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|