LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.11.2018
L 1 KR 341/16
Normen:
SGB V § 17;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 21.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 76 KR 154/15

Erstattung von Privatrechnungen für eine Krankenbehandlung in ÖsterreichBeschäftigung im AuslandAnderweitige Sicherstellung des Arbeitnehmerschutzes

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen L 1 KR 341/16

DRsp Nr. 2019/23

Erstattung von Privatrechnungen für eine Krankenbehandlung in Österreich Beschäftigung im Ausland Anderweitige Sicherstellung des Arbeitnehmerschutzes

1. Aus § 17 SGB V ergibt sich im Wege der teleologischen Reduktion, dass Ansprüche wegen Krankenbehandlung gegen den Arbeitgeber nur bestehen, wenn der Schutz des Arbeitnehmers im Ausland nicht schon anderweitig angemessen sichergestellt ist. 2. Die mit § 17 SGB V einhergehende Belastung des Arbeitgebers mit Erstattungspflichten zusätzlich zu dem Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung ist nur unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass der Arbeitnehmer ansonsten auf die Risiken der Inanspruchnahme eines ihm unbekannten Krankenversicherungssystems verwiesen würde.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 17;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Privatrechnungen für eine Krankenbehandlung in Österreich.