LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.11.2014
L 14 R 417/12
Normen:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 05.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 923/10

Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der VersicherungspflichtBegriff des SyndikusanwaltsVier-Kriterien-TheorieKein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2014 - Aktenzeichen L 14 R 417/12

DRsp Nr. 2015/1923

Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht Begriff des Syndikusanwalts Vier-Kriterien-Theorie Kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit

1. Nach ständiger Rechtsprechung des für das Berufsrecht der Rechtsanwälte zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist unter einem "Syndikus"derjenige zu verstehen, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber steht. 2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI können auch nicht dadurch umgangen werden, dass die sog. "Vier-Kriterien-Theorie"an Stelle des gesetzlichen Tatbestands gesetzt wird. 3. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist als abschließende Ausnahmeregelung einer weiten, erweiternden oder analogen Anwendung weder bedürftig noch fähig. 4. Auch gibt es von Verfassung wegen kein Wahlrecht zugunsten der jeweils günstigsten Versorgungsmöglichkeit.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 05.04.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand