Der Antrag auf Zulassung der Berufung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung. Sie reiste am 26. Mai 1995 auf der Grundlage eines Aufnahmebescheids vom 9. September 1994 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein.
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