OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.11.2014 (12 A 1930/14)
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind [...]