Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. Oktober 2014 - Az.: M 18 K 12.5739 - wird aufgehoben.
II.Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Anja F. beigeordnet.
Der Kläger beansprucht mit seiner Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, mit dem er sich gegen die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag wendet.
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