OVG Hamburg - Beschluss vom 01.07.2014 (4 Bf 212/12.Z)
1. Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. August 2012 zuzulassen, wird abgelehnt. 2. Der Kläger trägt die Kosten des [...]