OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.10.2014
4 ME 216/14
Normen:
SGB VIII § 5; SGB VIII § 24 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 04.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 1161/14

Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.10.2014 - Aktenzeichen 4 ME 216/14

DRsp Nr. 2014/17103

Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege

Das Wunsch und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII ist auf den in § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII geregelten Anspruch ein und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege uneingeschränkt anwendbar. Deshalb darf ein Kind, das bereits in Kindertagespflege betreut wird, bei der Vergabe freier Plätze in Kindertageseinrichtungen nicht vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 4. Kammer - vom 4. August 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

SGB VIII § 5; SGB VIII § 24 Abs. 2 S. 1;

Gründe