Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.01.2012 in Sachen
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
Für den Kläger wird die Revision zugelassen. Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.
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