LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.05.2016
L 4 KR 3332/15
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; SGB X § 32 Abs. 2 Nr. 4; SGB V § 124 Abs. 1; SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3; SGB V § 124 Abs. 4 S. 1; SGB V § 124 Abs. 5 S. 1 und S. 2; SGB V § 125 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 03.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 42/14

Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie durch eine Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche; Keine Notwendigkeit eines weiteren Therapieraums

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.2016 - Aktenzeichen L 4 KR 3332/15

DRsp Nr. 2016/11955

Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie durch eine Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche; Keine Notwendigkeit eines weiteren Therapieraums

1. Zum Anspruch auf Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln (hier: Ergotherapie) durch eine weitere Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführt.2. Die Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 4 Satz 1 SGB V binden die Gerichte nicht. NZB anhängig: B 3 KR 22/16 B

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 3. Juni 2015 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 4. Juni 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Dezember 2013 verpflichtet, die Zulassung der Klägerin zur Erbringung von Ergotherapie um eine weitere Fachkraft, die im Umfang von 20 Wochenstunden ausschließlich Hausbesuche durchführt, zu erweitern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf € 5.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; SGB X § 32 Abs. 2 Nr. 4; SGB V § 124 Abs. 1; SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3; SGB V § 124 Abs. 4 S. 1; SGB V § 124 Abs. 5 S. 1 und S. 2; § Abs. S. 1;