OLG Braunschweig - Urteil vom 11.10.2022
7 U 159/21
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 17.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 159/21

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 quattro mit einem Motor der Baureihe EA 896Europäische Zulassungsvorschriften stellen keine Schutzgesetze darZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Braunschweig, Urteil vom 11.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 159/21

DRsp Nr. 2022/15100

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 quattro mit einem Motor der Baureihe EA 896 Europäische Zulassungsvorschriften stellen keine Schutzgesetze dar Zulässigkeit eines Thermofensters

1. Anforderungen an substantiierten Vortrag einer unzulässigen Abschalteinrichtung 2. Die europäischen Zulassungsvorschriften sind keine Schutzgesetze i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Die Stellungnahme des Generalanwalts vom 2.6.2022 in EuGH C-100/21 führt zu keiner anderen Beurteilung (OLG Frankfurt/Main vom 1.8.2022 - 11 U 144/20- und OLG München vom 1.7.2022 - 6 U 1671/22- folgend). 3. Kein Fahrlässigkeitsvorwurf hins. Thermofenster (OLG Frankfurt/Main vom 1.8.2022 - 11 U 144/20-; OLG Hamm vom 24.6.2022 - 30 U 90/21 - folgend)

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 17. Mai 2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und dasjenige des Landgerichts Braunschweig vom 17. Mai 2021 sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung jeder der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des insgesamt aus den Urteilen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.