LAG Berlin - Urteil vom 17.12.1999
6 Sa 1728/99
Normen:
ASiG § 9 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 17891/99

Fachkraft für Arbeitssicherheit; Beschäftigungsanspruch

LAG Berlin, Urteil vom 17.12.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 1728/99

DRsp Nr. 2000/3975

Fachkraft für Arbeitssicherheit; Beschäftigungsanspruch

»Ein Arbeitnehmer, der mit Zustimmung des Betriebsrats als Fachkraft für Arbeitssicherheit abberufen worden ist und hiergegen auch nichts unternommen hat, kann nach einer Neubesetzung der Stelle nicht verlangen, nunmehr wieder als Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigt werden.«

Normenkette:

ASiG § 9 Abs. 3 ;

Tatbestand

Der Kläger trat am 01.03.91 als Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Unter dem 1.08.94 wurde er mit Zustimmung des Betriebsrats von seiner Position abberufen. Diese wurde danach anderweitig besetzt. Versuche der Beklagten, dem inzwischen als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachgerückten Kläger eine andere Tätigkeit zu übertragen, scheiterten an dessen Ablehnung.