A. Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Betriebsrat einen bestimmten weiteren Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Selbstbedienungs-Warenhaus und ein Möbelhaus. In diesem Betrieb sind ca. 550 Arbeitnehmer beschäftigt. Der dort gebildete Betriebsrat besteht aus neun Mitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied ist freigestellt.
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