Die Klägerin war beschäftigt bei der Fa. I. GmbH in T., über deren Vermögen am 29.11.2002 das Insolvenzverfahren mit gleichzeitiger Bestellung des Beklagten zum Insolvenzverwalter eröffnet wurde. Sie befand sich in Elternzeit. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 29.12.2003 zum Ablauf des 31.03.2004.
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