Die Parteien streiten um die Frage, ob die Lohnansprüche der Klägerin für die Monate November 2004 bis Januar 2005 wegen Versäumung einer Ausschlussfrist untergegangen sind.
Die Klägerin war bei der B... GmbH & Co.KG als Projektleiterin gegen eine monatliche Vergütung von EUR 4.490,27 brutto und einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in Höhe von EUR 268,53 netto beschäftigt. In §
Über das Vermögen der B... GmbH & Co.KG ist im Jahre 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Beklagte hat die Insolvenzschuldnerin mit Wirkung vom 01.11.2004 vom Insolvenzverwalter übernommen. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin ist damit auf die Beklagte übergegangen.
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