Die Parteien streiten um die Rechtsfolgen eines Verkehrsunfalls, der sich am 15.03.2005 gegen 17.20 Uhr auf dem Betriebsgelände der Firma L ereignete. An dem Unfall waren der Kläger A. und der Beklagte C. beteiligt. Beide sind Arbeitnehmer der Firma L. Die Beklagte zu 2) ist die Haftpflichtversicherung des Halters des PKW, des Vaters des Beklagten C.
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