ArbG Elmshorn, vom 14.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 714 a/17
Falsche Arbeitszeiterfassung als wichtiger Grund für eine fristlose KündigungWegfall des Beschäftigungsbedarfs als Grund für eine betriebsbedingte KündigungDarlegungs- und Beweislastverteilung im Diskriminierungsprozess nach dem AGG
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 438/17
DRsp Nr. 2021/14452
Falsche Arbeitszeiterfassung als wichtiger Grund für eine fristlose KündigungWegfall des Beschäftigungsbedarfs als Grund für eine betriebsbedingte KündigungDarlegungs- und Beweislastverteilung im Diskriminierungsprozess nach dem AGG
1. Die wissentliche und vorsätzlich falsche Erfassung der täglichen Arbeitszeiten, um damit Vergütung für nicht erbrachte Arbeitsleistungen zu erhalten, kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Gleiches gilt für vorsätzliche falsche Eingaben in eine elektronische Zeiterfassung.2. Ein dringendes betriebliches Bedürfnis, das einer Weiterbeschäftigung entgegensteht, ist gegeben, wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Betrieb nicht mehr gefordert ist. Dies kann durch eine unternehmerische Organisationsentscheidung verursacht sein. Diese braucht zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht umgesetzt zu sein, es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.