LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.09.2007
17 Sa 967/07
Normen:
TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 04.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 280/07

Familienbezogener Anteil am Ortszuschlag nach Übergangsrecht bei Überleitung des Arbeitsverhältnisses auch des Ehegatten - keine ergänzende Tarifauslegung zur Lückenschließung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2007 - Aktenzeichen 17 Sa 967/07

DRsp Nr. 2008/5265

Familienbezogener Anteil am Ortszuschlag nach Übergangsrecht bei Überleitung des Arbeitsverhältnisses auch des Ehegatten - keine ergänzende Tarifauslegung zur Lückenschließung

»Für die Frage, in welchem Umfang der familienbezogene Anteil am Ortszuschlag nach dem BAT bei der Überleitung in den TVöD in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVÜ-VKA einfliesst, wenn das Arbeitsverhältnis des Ehegatten ebenfalls in den TVöD übergeleitet wird, kommt es nicht darauf an, ob der Ehegatte zum Zeitpunkt der Überleitung bzw. im Stichtagsmonat September 2005 Bezüge erhalten hat oder nicht. Auch wenn dies dazu führt, dass der Arbeitnehmer ein gegenüber dem Geltungsbereich des BAT verringertes Entgelt erhält, kann die bestehende Regelungslücke in dem TVÜ-VKA nicht durch eine ergänzende Tarifauslegung geschlossen werden, da zur Lückenschließung verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen.«

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet.

I. Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung. Sie ist nach Maßgabe der §§ 66 Abs.1, 64 Abs.6 ArbGG i.V.m. § 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Sie ist auch statthaft im Sinne des § 64 Abs.1 sowie Abs.2 Ziff. a) und b) ArbGG.