Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 11. Mai 2018 aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung des Sozialgerichts (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|