Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Beklagten, mit dem diese die der Klägerin wegen der Folgen eines Unfalls vom 21. Februar 2002 gewährte Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 v.H. auf 20 v.H. herabgesetzt hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|