1. Die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 24.06.2021 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer arbeitgeberseitigen Anweisung, nach der Rauchen nur in den Pausen gestattet ist.
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