LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.06.2006
15 Sa 294/06
Normen:
BGB § 315 ; Leistungsordnung Bochumer Verband § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 11.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2175/05

Festsetzung der Gruppenbeträge nach Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 294/06

DRsp Nr. 2006/27791

Festsetzung der Gruppenbeträge nach Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

»Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.«

Normenkette:

BGB § 315 ; Leistungsordnung Bochumer Verband § 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Altersversorgungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte. Darüber hinaus begehrt der Kläger die Feststellung, dass der Anpassungsbeschluss des Vorstandes des Bochumer Verbandes vom 01.10.2002 über die Anhebung der Gruppenbeträge unwirksam ist.