Auf die Berufung des beklagten Landkreises wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. August 2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welche Entgeltgruppe der Kläger anlässlich der Einführung der Entgeltordnung (VKA) als Anlage 1 zum TVöD (im Folgenden EGO) überzuleiten war.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|