LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.02.2012
L 5 P 29/11
Normen:
SGB XI § 14 Abs. 4; SGB XI § 15;
Fundstellen:
NZS 2012, 385
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 P 184/09

Feststellung des Pflegebedarfs in der sozialen Pflegeversicherung; Begleitung bei Arztbesuchen

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012 - Aktenzeichen L 5 P 29/11

DRsp Nr. 2012/5949

Feststellung des Pflegebedarfs in der sozialen Pflegeversicherung; Begleitung bei Arztbesuchen

Benötigt der Versicherte bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch für die Fahrt zur Arztpraxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs nach dem SGB XI zu berücksichtigen sein.

Benötigt der Versicherte bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch für die Fahrt zur Arztpraxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs nach dem SGB XI zu berücksichtigen sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 22.6.2011 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB XI § 14 Abs. 4; SGB XI § 15;

Tatbestand:

Umstritten ist ein Anspruch der Klägerin auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe I ab dem 1.3.2009.