LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2011
L 6 VS 4157/10
Normen:
SVG § 85;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 16.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 VS 3234/04

Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung; Berücksichtigung des Berichts der Radarkommission als Sachverständigengutachten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - Aktenzeichen L 6 VS 4157/10

DRsp Nr. 2012/4414

Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung; Berücksichtigung des Berichts der Radarkommission als Sachverständigengutachten

Der Bericht der Radarkommission ist kein antizipiertes Sachverständigengutachten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 16. April 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SVG § 85;

Tatbestand:

Der am 15.07.1946 geborene Kläger begehrt die Feststellung der Gesundheitsstörung "Hämangiozytom des linken Oberschenkels" als Folge einer Wehrdienstbeschädigung sowie Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).