1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeitsunfall Ansprüche auf Feststellung einer weiteren Folge sowie auf Gewährung weiterer Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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